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Symbolbild zur Reanimation in der Patientenverfügung: Eine Hand wirft einen Würfel, der statt Zahlen die Symbole Herz, Fragezeichen und eine gebrochene Linie zeigt.

Reanimation in der Patientenverfügung: Die Wahrheit hinter dem TV-Mythos und wie Sie eine kluge Entscheidung treffen.

Die Entscheidung, die Reanimation in der Patientenverfügung zu treffen, ist für viele Menschen die emotionalste und schwierigste Hürde beim Verfassen ihrer Vorsorgedokumente.

Das Bild, das wir im Kopf haben, ist oft von Filmen und Fernsehserien geprägt: Ein Mensch bricht zusammen, ein heldenhafter Arzt eilt herbei, führt eine kurze Herzdruckmassage durch – und im nächsten Moment ist der Patient gerettet. Doch was, wenn ich Ihnen als Intensivmediziner sage, dass dieses Bild eine gefährliche Fiktion ist?

Die Realität der Wiederbelebung ist ein kraftvoller, oft brutaler Kampf mit ungewissem Ausgang. Dieser Artikel wird Ihnen die ehrliche, ungeschminkte Wahrheit zeigen, damit Sie eine informierte, selbstbestimmte und für Sie richtige Entscheidung treffen können – und Ihre Familie vor der unerträglichen Last schützen, für Sie über Leben und Tod entscheiden zu müssen.

Der Mythos und die Realität der Zahlen

Die Vorstellung, eine Wiederbelebung sei ein schneller und fast immer erfolgreicher „Neustart“, ist eine der größten Fallen bei der Vorsorge. Sie führt dazu, dass die Entscheidung oft pauschal getroffen wird, anstatt das gesamte Spektrum der möglichen Konsequenzen – von vollständiger Genesung hin zu schwersten Schäden – bewusst in die persönliche Abwägung einzubeziehen.

Lassen Sie uns daher mit den Fakten beginnen. Was bei einer Reanimation (medizinisch: kardiopulmonale Wiederbelebung, CPR) geschieht, ist ein Akt von erheblicher physischer Kraft. Die Herzdruckmassage, notwendig, um den Blutfluss zum Gehirn aufrechtzuerhalten, führt in vielen Fällen zu Rippen- und Brustbeinbrüchen. Das ist kein Behandlungsfehler, sondern die oft unvermeidliche Folge bei dem Versuch, das Leben zu retten.

Doch wie erfolgreich ist dieser Versuch wirklich? Die entscheidende Frage ist nicht, ob das Herz vor Ort wieder schlägt, sondern ob man den gesamten Prozess bis zur Krankenhausentlassung überlebt. Die wissenschaftlichen Daten aus dem Deutschen Reanimationsregister, gesammelt und veröffentlicht vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC), zeichnen hier ein ernüchterndes Bild:

  • Außerhalb des Krankenhauses: Von allen Menschen, die außerhalb einer Klinik reanimiert werden, überleben nur etwa 10 Prozent bis zur Entlassung.
  • Innerhalb des Krankenhauses: Selbst unter den besseren Bedingungen in einer Klinik überleben nur etwa 20 bis 25 Prozent der Patienten.

Diese Zahlen bedeuten im Umkehrschluss: Selbst im Krankenhaus führen drei von vier Wiederbelebungsversuchen nicht zum Überleben. Diese Statistik soll Ihnen keine Angst machen. Sie soll Ihnen eine realistische Grundlage für die wichtigste Frage von allen geben: Es geht nicht nur darum, ob man überlebt, sondern wie.

Die entscheidenden Fragen für Ihre Festlegung zur Reanimation

1. Die Frage nach dem „Danach“: Lebensqualität und der hypoxische Hirnschaden

Die vielleicht größte Sorge verantwortungsbewusster Menschen ist nicht der Tod, sondern ein Überleben in einem Zustand, den sie als nicht mehr lebenswert empfinden. Die Überlebensqualität nach einer Reanimation hängt entscheidend davon ab, wie lange das Gehirn ohne Sauerstoff war.

Die möglichen Folgen, zusammengefasst als hypoxischer Hirnschaden, bilden ein breites Spektrum. Hier offenbaren die Daten eine entscheidende, zweiteilige Wahrheit:

  • Die überraschend gute Nachricht: Obwohl die absolute Überlebensrate gering ist, zeigen die Auswertungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) eine für viele überraschend positive Nachricht für die Überlebenden: Die Mehrheit, nämlich etwa 70 bis 80 Prozent von ihnen, erholt sich neurologisch gut und kann ihr Leben wieder weitgehend selbstständig führen. Oft bleiben aber neue Einschränkungen wie Gedächtnisprobleme oder Konzentrationsstörungen zurück.
  • Die schweren und schwersten Folgen: Doch wir müssen auch ehrlich auf die andere Seite blicken: auf die verbleibenden 20 bis 30 Prozent der Überlebenden, die mit schweren und schwersten Folgen zu kämpfen haben. Ihr Schicksal teilt sich grob in folgende Kategorien auf:
    • Die schwere Behinderung: Ein Teil dieser Gruppe ist danach dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen, kann nicht mehr sprechen oder seine Angehörigen nicht mehr erkennen.
    • Die schwerste Folge (Wachkoma): Das gefürchtetste Ergebnis ist das apallische Syndrom, ein Zustand des Lebens ohne Bewusstsein.

Ihre Patientenverfügung ist das einzige Instrument, um für sich die Grenze zu ziehen: Welches dieser Ergebnisse ist für mich ein akzeptabler Preis für die Chance auf ein Weiterleben? Und wo sage ich klar: „Nicht um diesen Preis“?

2. Zwei entscheidende Schritte: Wie Sie die Reanimation in der Patientenverfügung klug regeln

Ein pauschales „Ja“ oder „Nein“ wird Ihrer persönlichen Situation oft nicht gerecht. Um zu verstehen, warum, hilft es, sich zwei Extreme vorzustellen: Für einen 55-jährigen, ansonsten gesunden Mann, der plötzlich einen Herzstillstand erleidet, kann die Reanimation eine wertvolle Brücke zurück in ein aktives Leben sein. Für eine 88-jährige Dame mit fortgeschrittener Demenz hingegen wäre dieselbe Maßnahme wahrscheinlich nur eine medizinisch sinnlose Verlängerung des Sterbeprozesses.

Genau deswegen liegt die Lösung in einer differenzierten Festlegung, die wir im Artikel zum Reichweitenproblem bereits als Grundprinzip kennengelernt haben. Die beste Methode ist, Ihre Überlegungen in zwei Schritten zu strukturieren, die sich perfekt ergänzen:

Schritt 1: Die klare Ablehnung für aussichtslose Situationen

Zuerst definieren Sie die Zustände, in denen eine Reanimation für Sie definitiv nicht mehr sinnvoll ist, weil bereits ein schweres, unumkehrbares Leiden besteht. Damit stellen Sie sicher, dass ein bereits begonnener Sterbeprozess nicht künstlich durchbrochen wird.

  • Beispiel-Formulierung:
    • „WENN ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde ODER eine fortgeschrittene Demenz habe, DANN lehne ich eine Wiederbelebung ab.“

Schritt 2: Die bedingte Zustimmung für den plötzlichen Notfall

Danach regeln Sie den Notfall aus dem Nichts, in dem die Prognose anfangs unklar ist. Hier erlauben Sie einen Versuch, setzen aber gleichzeitig eine klare Grenze für den Fall eines schlechten Ausgangs. Diese bedingte Zustimmung ist juristisch extrem stark, da sie beweist, dass Sie sich die Situation genau vorgestellt haben, wie es der Bundesgerichtshof und das Gesetz (§ 1827 BGB) fordern.

  • Beispiel-Formulierung:
    • „WENN ich einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleide, aber ansonsten keine schwere, unheilbare Grunderkrankung habe, DANN stimme ich einer Wiederbelebung zu. Sollte sich jedoch nach der Reanimation herausstellen, dass ein schwerer, dauerhafter Hirnschaden eingetreten ist (z. B. die Fähigkeit zur Kommunikation unwiederbringlich verloren ist), DANN wünsche ich den Abbruch aller weiteren lebenserhaltenden Maßnahmen.“

Diese beiden Regelungen zusammen bilden ein lückenloses Schutzschild: Sie geben der Medizin eine faire Chance, schützen Sie aber gleichzeitig vor einem Zustand, den Sie für sich ausgeschlossen haben.

3. Die Entlastung der Familie: Ihr Wille als Schutzschild gegen Schuldgefühle

Die vielleicht wichtigste Funktion Ihrer Festlegung zur Reanimation in der Patientenverfügung ist der Schutz Ihrer Angehörigen.

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind müsste im Schockzustand am Telefon einem Notarzt sagen: „Nein, bitte nicht wiederbeleben.“ Ohne Ihre schriftliche Anweisung ist das eine kaum tragbare Last, die zu lebenslangen Schuldgefühlen führen kann.

Ihre klare Verfügung nimmt Ihren Liebsten diese Bürde. Sie müssen nicht entscheiden, sondern nur Ihren Willen übermitteln. Sie handeln als Ihre Anwälte, nicht als Richter über Leben und Tod. Diese Entlastung ist ein unschätzbarer Akt der Liebe und Fürsorge.

Häufig gestellte Fragen zur Reanimation

Gilt meine Ablehnung der Reanimation auch bei einem plötzlichen Unfall? Das ist eine wichtige und häufige Frage. In der akuten Notfallsituation wird ein Notarzt im Zweifel immer handeln, um Ihr Leben zu schützen. Es ist ihm nicht möglich, eine Patientenverfügung zu suchen und juristisch zu bewerten. Ihre Verfügung entfaltet ihre volle Kraft jedoch unmittelbar danach im Krankenhaus, um die weitere Behandlung zu steuern und unerwünschte, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, falls das Ergebnis der Rettung ein von Ihnen ausgeschlossener Zustand ist.

Muss ich meine Entscheidung gegen eine Reanimation begründen? Nein, rein rechtlich müssen Sie Ihre Entscheidung nicht begründen. Ihr Wille zählt. Es kann aber die Überzeugungskraft Ihrer Verfügung für Ärzte und Angehörige enorm erhöhen, wenn Sie in einer allgemeinen Werteerklärung kurz festhalten, warum Sie so entscheiden (z. B. »Eine Existenz ohne die Fähigkeit, meine Liebsten zu erkennen, ist für mich nicht lebenswert.«).

Was passiert, wenn ich zur Reanimation gar nichts schreibe? Wenn Sie nichts festlegen, muss im Ernstfall Ihr »mutmaßlicher Wille« ermittelt werden. Das bedeutet, Ihre Angehörigen müssen im Gespräch mit den Ärzten versuchen zu erraten, was Sie gewollt hätten. Dies ist eine enorme emotionale Belastung und führt oft zu quälenden Zweifeln und Konflikten. Eine klare Festlegung verhindert dieses Ratespiel.

Ihr Fazit und der nächste Schritt

Die Auseinandersetzung mit der Reanimation ist hart, aber unerlässlich für eine wirksame Vorsorge. Sie erfordert, dass wir uns von TV-Mythen verabschieden und der Realität ehrlich ins Auge blicken.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Realität statt Fiktion: Die Erfolgschancen einer Reanimation sind deutlich geringer als allgemein angenommen, aber die Chancen auf ein gutes Outcome für die Überlebenden sind überraschend hoch.
  • Es geht um das »Wie«: Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob Sie überleben, sondern in welchem Zustand. Ihre persönlichen Werte definieren, was für Sie Lebensqualität bedeutet.
  • Differenzieren statt pauschalisieren: Eine wirksame Regelung geht über ein einfaches Ja oder Nein hinaus. Der sicherste Weg, Ihre Selbstbestimmung zu wahren, liegt in einer kombinierten Strategie: Sie verbinden eine klare Ablehnung für aussichtslose Fälle mit einer bedingten Zustimmung für den akuten Notfall.
  • Entlastung als höchstes Ziel: Eine klare Anweisung ist das größte Geschenk an Ihre Familie. Sie schützt vor der unerträglichen Last der Entscheidung und vor quälenden Schuldgefühlen.

Diese Überlegungen sind der erste, entscheidende Schritt. Um diese komplexen Abwägungen in ein rechtssicheres und medizinisch unmissverständliches Dokument zu gießen, bedarf es einer sorgfältigen und strukturierten Anleitung.

Im Buch „Selbstbestimmt bis zuletzt“ finden Sie in Kapitel 11 eine noch tiefere Analyse und im Anhang praxiserprobte Textbausteine, mit denen Sie Ihre persönliche Entscheidung zur Reanimation Schritt für Schritt und rechtssicher formulieren können.

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